Arbeitskampf und Arbeitskampfgesetz - Kaum streiken ein paar Gewerkschaften ernsthaft, stellt die Regierung die Frage: Dürfen die das?!
Da erlebt die Gesellschaft ausnahmsweise einmal, was eine Gewerkschaft kann, wenn sie ihre Mitglieder hinter sich hat und entschlossen ist, ihre Interessen gegen ihren Arbeitgeber, in dem Fall die Deutsche Bahn, auch durchzusetzen. Dann ist der Schienenverkehr tagelang ziemlich flächendeckend lahmgelegt; Pendler kommen nicht zur Arbeit und Güter nicht in die Werkshallen. Die GDL weiß: sie muss streiken, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen. So lange sie nicht durch kollektive Arbeitsverweigerung zur Geltung gebracht werden, zählen die Interessen ihrer Mitglieder nichts.