Die Durchsetzung des Rechts in der Gesellschaft ist ein einziger endloser Gewaltakt, der ganze Abteilungen des Staatsapparats nötig macht und beschäftigt. Gesetzbücher kodifizieren Strafen für Verstöße und gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass die auch begangen werden. Justizorgane wissen im Voraus, dass das Recht beständig übertreten wird, und halten entsprechende Kapazitäten an Kriminalpolizei, Gerichten und Gefängnissen vor. Sie werden von Rechtsverstößen und Verbrechen nicht überrascht. Irgendwie scheint ihnen klar zu sein, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse, die das Recht schafft und beschützt, lauter Gründe zum Rechtsbruch enthalten.
Wenn der Rechtsbrecher gestellt und verurteilt ist, wird er bestraft, indem ihm gezielt Schaden an seinen heiligsten Rechten – seinem Eigentum oder seiner Freiheit – zugefügt wird. Den guten Sinn dieser Vergeltung machen sich rechtschaffene Bürger und Juristen gerne als Maßnahmen der Wiedergutmachung verständlich oder als Erziehungsmittel zur Besserung des Delinquenten oder zur Verhütung künftiger Verstöße. Ginge es darum, dann wäre das staatliche Strafen ein einziges Scheitern und man würde es besser lassen. Aber darum geht es nicht. Nur will die emotionslose Brutalität des Rechts braven Bürgern in der fälligen Abstraktheit einfach nicht in den Kopf. Man meint das Strafen müsse doch für etwas gut sein – und will nicht sehen, wofür es gut ist: Es stellt das Recht wieder her, das der Gesetzesbrecher verletzt hat.
Es tut ihm nachträglich die Gewalt an, der er sich nicht freiwillig unterworfen hat. Im Vortrag werden auch die anderen Momente der Rechtspflege und ihrer Funktionsträger zur Sprache kommen: Vertrag und Zivilrecht, das Strafrecht, der Prozess, das Urteil, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Richter und Justizvollzug.
Veranstalter: Sozialistische Gruppe
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