Das Recht (Teil I) - Der Rechtsstaat gilt als große zivilisatorische Errungenschaft – Aber: Wer oder was herrscht eigentlich, wenn das Recht herrscht?

Datum
Ort
Nürnberg
Themenbereich
Rechtsstaat und Demokratie
Veranstalter
Sozialistische Gruppe
Dozent
Gastreferenten der Zeitschrift GegenStandpunkt

Dass das Recht aus einem Kanon von Vorschriften besteht, dem Geltung in der Gesellschaft mittels Gewalt verschafft wird, ist kein Geheimnis. Dennoch, auf kritikwürdige Herrschaftsverhältnisse, von denen die Menschen sich befreien sollten, mag da niemand schließen.

Dass diese Gesellschaft auf Gewalt beruht, dass stets etwas, Zwecke und Interessen, unterdrückt werden – müssen, damit der Frieden dieser Ordnung herrscht, das alles will niemand dem Recht entnehmen und ihm zum Vorwurf machen.

Stattdessen gibt es lauter Lob der zivilisatorischen Leistung, die es darstellt – verräterisches Lob allerdings, dem gegen den gemeinten guten Sinn schon der schlechte Sinn zu entnehmen ist, den das Recht und die Rechtsordnung hat.

Mit dem Recht haben alle zu tun: Alles, was die Leute machen, ist haarklein rechtlich geregelt; es wird übertreten, als Fessel empfunden; es wird darum gerechtet, ob es gerecht ist; seine Übertretung und deren Ahndung bildet den Stoff für Unterhaltung: Krimis. Aber eines passiert nicht, nämlich sich die Frage zu stellen, was für Verhältnisse eigentlich das Recht regelt, was also herrscht, wenn das Recht herrscht.

Veranstalter: Sozialistische Gruppe

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Resultate Verlag Der bürgerliche Staat

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