Die Frau im Kapitalismus - Anerkennung von „Frauenproblemen“ statt Kritik an deren Gründen

Datum
Ort
Bremen
Themenbereich
Arbeit, Kapital und Sozialstaat
Volk, Nation und Moral
Veranstalter
Argudiss
Dozent
Gastreferenten der Zeitschrift GegenStandpunkt

So ziemlich alle Welt ist sich heutzutage einig: Um Frauen muss sich in unserer Gesellschaft besonders gekümmert werden; dieser Teil der Menschheit benötigt eine besondere Betreuung. Die wird ihnen auch lebhaft zuteil: Noch jede gesellschaftliche und politische Organisation lobt sich dafür, Frauen besondere Berücksichtigung zuteil werden zu lassen. Es gibt Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Quotenregelungen, selbst in der Sprache dürfen sich Frauen inzwischen gleichberechtigt vertreten sehen. Als Frau darf man sich überall zu Wort melden, sich auf eine besondere Betroffenheit berufen und Berücksichtigung einfordern. Dass jemand, der irgend etwas will oder sich über etwas beschwert, dies als Frau, unter Berufung auf die Geschlechtszugehörigkeit beruft, gilt als Argument, das ganz für sich dazu berechtigt, ein Anliegen geltend zu machen – ganz getrennt davon, in welchem Zusammenhang es geäußert wird und welchen Inhalt das Anliegen hat. So wird den Problemen, die Frauen haben Respekt entgegengebracht: Es wird betont, dass man sie ernst nimmt. Selbst in der Wissenschaft ist das Thema „Frau“ bzw. „gender“, wie es moderner heißt, zu einem eigenen Theorie- und Forschungszweig ausgebaut worden, wo sich hauptsächlich Wissenschaftlerinnen des Themas Mann Frau annehmen.

Die Anerkennung, die die Frauenfrage inzwischen bis in höchste politische Gremien hinein genießt, gilt auch bei Kritikern der Gleichberechtigung als Fortschritt der Frauenbewegung.

Dabei merkt noch jeder, dass diese Anerkennung in Kontrast dazu steht, wie es den allermeisten Frauen nach wie vor tatsächlich geht. Ein paar Hinweise:

• Nach wie vor sind Frauen in höheren Berufen, wie es so schön heißt, „unterrepräsentiert“, Quote hin oder her.

• Wenn ein Arbeitgeber Frauen schlechter bezahlt, darf er vor Gericht nicht das Geschlecht als Grund nennen. Das gilt dann als Diskriminierung und ist verboten; die schlechtere Bezahlung an „Frauenarbeitsplätzen“ und in „Frauenberufen“ gibt es weiter.

• Überall gibt es staatlich geförderte Frauenhäuser; Eheterror und Prügelszenen sind ebenso wenig beseitigt wie die Doppelbelastung durch Kindererziehung und Beruf. • Härtere Strafen für Vergewaltigung führen nicht dazu, dass die Vergewaltiger aussterben.

• Usf.

Dafür, dass solche Probleme trotz rechtlicher Gleichstellung weiterhin auftreten, kursiert eine Erklärung: Hier wirken angeblich Vorurteile weiter. Die seien es, die verhindern, dass Frauen die ihnen von Rechts wegen zustehende gesellschaftliche Stellung erlangen. Solche „alten Verhaltensmuster“ müsste man, so heißt es, beseitigen, dann wäre die Sache der Frau schon auf dem rechten Weg.

Dabei fällt auf:

Erstens scheinen diese „Verhaltensmuster“ ziemlich hart näckig zu sein. Noch soviel gut gemeinte Aufklärung, noch soviel Anstrengungen, den Frauen die ihnen zustehende Wertschätzung zu verschaffen, scheinen da wenig zu bewirken. Warum ist das so?

Zweitens herrscht gar nicht Einigkeit darüber, wie die zur Frau „passende“ gesellschaftliche Stellung eigentlich auszusehen hätte, wofür die Frau denn wertgeschätzt werden sollte. Ob da mehr die Gleichheit oder die Differenz zu „Männern“ im Vordergrund stehen sollte, ob besondere „weibliche“ Eigenschaften und Leistungen anzuerkennen sind oder eher die Fähigkeit von Frauen, wie Männer ihren Mann im Berufsalltag zu stehen – darüber wird munter in Talkshows und Uni-Seminaren gestritten. Aber vielleicht ist ja schon die Frage verkehrt?

Gegen die Behauptung einer immer noch fehlenden „echten Gleichberechtigung“ und einer „Diskriminierung der Frau“ sollen im Vortrag folgende Gegenthesen entwickelt werden:

Erstens: Die Forderung nach Gleichberechtigung geht an den Gründen für die Schlechterstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt ebenso vorbei wie an den Gründen für die unschönen Formen, die das Leben zu zweit gelegentlich annimmt. Dass die rechtliche Gleichstellung die Lage der meisten Frauen nur unwesentlich verbessert, liegt daran, dass die rechtliche Ungleichheit gar nicht der Grund für diese Lage ist.

Zweitens geht auch die Auffassung an der Sache vorbei, die „Diskriminierung der Frau“ läge am Weiterbestehen eigentlich längst überholter „Verhaltensmuster“ bei Personalchefs und oder Männern überhaupt. Solche „Vorurteile“ haben vielmehr ihre solide fortbestehende Grundlage in der kapitalistischen Konkurrenz und der Geisteshaltung, mit der Mann wie Frau dort den Leistungsansprüchen von Kapital und Staat unterworfen werden und sich unterwerfen.

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