Auf zwei Ebenen wird derzeit über das „geistige Eigentum“ gestritten: Erstens auf der höchsten Ebene der Staatenkonkurrenz
Die Weltwirtschaftsmächte USA, Kanada und Europa haben sich zusammengetan und mit ACTA einen Vertrag auf den Weg gebracht, mit dem sie ihrem Anspruch auf Geltung von Eigentumsrechten an „immateriellen Gütern“ weltweit Durchschlagskraft verleihen wollen. Die Staatenlenker machen dabei kein großes Geheimnis daraus, was das Ziel aller staatlichen Regelungen in der Sphäre des geistigen Eigentums ist. Zum Beispiel: „betont die EU-Kommission die besondere Bedeutung des ACTA - Handelsabkommens für die ‚wissensbasierten’ europäischen Volkswirtschaften, da die Wettbewerbsfähigkeit Europas nur dann aufrecht erhalten werden könne, wenn die EU sich auf Innovation, Kreativität, Qualität und Markenexklusivität verlassen kann, welche zu unseren wichtigsten Wettbewerbsvorteilen auf dem Weltmarkt zählen, welche allesamt unter den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums fallen“.
Ein recht klares Wort: Wissen dient in „unseren“ Volkswirtschaften der Konkurrenz gegen andere Volkswirtschaften oder taugt nix.
Gegen den ACTA - Entwurf der westlichen Weltwirtschaftsmächte regt sich Protest. Von konkurrierenden Volkswirtschaften nämlich, die sich in die Rolle der Eigentumsverletzer gedrängt sehen. China, Brasilien, Indien usw. sehen ihre weltwirtschaftlichen Interessen angegriffen. Ihrer Auffassung nach untergräbt ACTA das geltende „Gleichgewicht der Rechte und Pflichten“ der Staaten in Handelsfragen, greift ihr Recht auf „unterschiedlichen nationalen Umgang mit den Regeln, der sorgfältig in den verschiedenen WTO-Abkommen ausgehandelt wurde“ an und „baut neue Handelsschranken auf“.
Aber auch innerhalb der ACTA-Nationen regt sich inzwischen neuer Protest. Einige der vorgetragenen Einwände hat die EU-Kommission aufgegriffen und aus ihren Gründen Reformbedarf angemeldet. Damit ist ACTA erst einmal auf Eis gelegt.
Was macht das „geistige Eigentum“ unter Staatenlenkern so strittig?
Zweitens in der deutschen Öffentlichkeit und Geisteswelt
Eine neue Partei, die „Piraten“, hat sich im Namen der „Wissens- und Informationsgesellschaft“ die Durchsetzung des freien Zugangs zu Produkten von Kultur und Wissenschaft im Netz ins Parteiprogramm geschrieben. Diese Kritiker von ACTA, Urheberrecht usw. schätzen die Freiheit der Kommunikation, die die neuen Medien eröffnen, gleich im Namen „der Menschheit“ und halten für ein Unding, dass die Staaten sie kontrollieren und beschränken. Allerdings wollen auch diese Kritiker nicht darauf verzichten, sich auf nützliche Dienste des Geistes im Internet an Wirtschaft und Gesellschaft zu berufen, wenn sie sich gegen die aktuelle Rechtslage in Sachen geistiges Eigentum wenden und deren Verschärfung ablehnen. Aus gepriesenen Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft, wie sie gehen und stehen, leiten sie allerdings die Notwendigkeit des Abbaus eigentumsrechtlicher Regelungen ab:
„Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt ... Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem ‚geistigem Eigentum’ basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.“ (Piraten, Parteiprogramm)
Das hat den Piraten heftigsten Einspruch eingebracht. Das „Handelsblatt“, sonst nicht eben als repräsentatives Organ der Dichter- und Denker bekannt, startet eine Kampagne, in der Größen aus Kultur und Wissenschaft düpiert Partei ergreifen für den Schutz ihres Eigentums an Wort, Versfuß, Dissonanz und promoviertem Werk. Seitdem vergeht kein Tag, an dem nicht die Feuilleton-Seiten der großen Zeitungen auch über die Rechte und Pflichten der „Konsumenten“ von Geistesprodukten rechten, also darüber, wer wie lange und unter welchen Bedingungen über welche Produkte des Denkens umsonst oder gegen Geld verfügen dürfen soll.
Mitten unter den noblen Geistern meldet sich z. B. auch der Präsident der Technischen Universität München zu Wort:
„Die sogenannten Piraten scheinen nicht zu begreifen, dass sie in einem Land leben, das seine wirtschaftliche Wohlfahrt dem Erfindergeist verdankt. Wissenschaftlich-technische Innovationen sind an erhebliche wirtschaftliche Aufwendungen gebunden, die sich ohne den zeitlich gebundenen Schutz des geistigen Eigentums nicht lohnen. Ohne Verfahrens- und Produktentwicklung kein Wirtschaftskreislauf, ohne Wirtschaftskraft kein Sozialstaat! Gut, dass wir eine Rechtsordnung haben, die Kreativität und geistige Originalität vor diesen Piraten schützt.“
So berühren sich die Diskussionen der Machthaber und der Geistesgrößen dann doch wieder.
Grund genug also, sich einmal folgende Fragen vorzulegen:
– Was ist das eigentlich, „geistiges Eigentum“? Welche polit-ökonomische Rolle spielt der Geist in einer Gesellschaft, wo er unter diesem Begriff gefasst wird? Worin liegt tatsächlich die Unverzichtbarkeit dieser Eigentumsrechte für kapitalistisches Produzieren und für Konkurrieren um Märkte und Gewinne?
– Welches Interesse hat die Staatsgewalt an den Produkten von Wissenschaft und Technologie, aber auch an denen der Kulturszene? Zur Beförderung welcher Zwecke und Interessen macht die Staatsgewalt es sich angelegen, in diesen Sphären Eigentumsrechte zu etablieren und zu regulieren? Was leistet sie damit für Wirtschaft und Gesellschaft?
– Worum geht es, wenn Staatsgewalten darüber in Streit geraten, solche Eigentumsrechte grenzüberschreitend zu sichern? Was hat sich Neues getan – in der Konkurrenz der Unternehmen um Profite und Marktbeherrschung ebenso wie in der Konkurrenz der Staaten um Weltmarkterträge – dass die Staatenwelt es für nötig hält, sich der rechtlichen Regelung dieser Fragen neu zuzuwenden? Was will ACTA – und was ist vom Protest gegen das Vertragswerk zu halten?
Dabei wird sich auch die Frage klären, ob die hohe Meinung, die die Produkte von Wissenschaft und Kultur hierzulande genießen, eigentlich berechtigt ist.
Teil 1: Einleitung
Teil 2: Geistiges Eigentum – Was ist das, warum gibt´s das, wem nützt das?
Teil 3: Der ideelle Gesamtkapitalist etabliert die fälligen Nutzungsrechte und regelt die daraus erwachsenden Rechtsstreitigkeiten
Teil 4: Das geistige Eigentum als Gegenstand der Staatenkonkurrenz
Teil 5: Diskussion
Weitere Publikationen zum Thema von argudiss oder von anderen:
Der Kopf als Revenuequelle Die Widersprüche des geistigen Eigentums in GegenStandpunkt 2-15